AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Der Einfachheit halber und zur besseren Lesbarkeit wird in diesen AGB nur die männliche Form verwendet. Die Begriffe beziehen sich jedoch immer auf Personen aller Geschlechter.

> 1 Geltungsbereich und Kundenkreis

Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen der REMONDIS Schweiz AG („AGB“) regeln die Beziehung zwischen dem Kunden und der REMONDIS Schweiz AG und gelten für sämtliche Dienstleistungen, Verkäufe und Lieferungen der REMONDIS Schweiz AG, welche online über den Onlineshop, die Webseite oder das digitale Kundenportal (zusammen das „Online-Angebot“) oder via persönlichen Kontakt (via Schreiben, E-Mail, Telefax etc..) bestellt werden. Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn REMONDIS Schweiz AG ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen. Anderslautende Bedingungen müssen zwingend schriftlich vereinbart werden.

Sollte sich eine Bestimmung dieser AGB als ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar erweisen, so werden die Vertragsparteien diese Bestimmung durch eine neue, ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende Vereinbarung ersetzen.

Das Online-Angebot (Dienstleistungen und Produkte) richtet sich ausschliesslich an eine Kundschaft mit Sitz oder Wohnsitz in der Schweiz. Lieferungen erfolgen ausschliesslich an Adressen in der Schweiz. Für einzelne Angebote kann der Kundenkreis auf der Webseite, dem Kundenportal oder dem Onlineshop weiter eingeschränkt werden. So gilt bspw. das Online-Angebot BAG MAN bzw. Big Bag ausschliesslich für Kunden mit Rechnungs- und Abholadresse in den auf dem Online-Shop angegebenen Gebieten/Zonen.

> 2 Tätigkeiten der REMONDIS Schweiz AG

Bei der Erbringung von Entsorgungs-Dienstleistungen ist REMONDIS Schweiz AG einerseits Transporteur im Sinne von Art. 13 ff. und andererseits Empfänger im Sinne von Art. 8 ff. der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen („VeVa“). REMONDIS Schweiz AG verpflichtet sich, dass sämtliche Leistungen unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben erbracht werden.

Die Verkäufe über das Online-Angebot oder via persönlichen Kontakt (Telefon, E-Mail, etc.) unterstehend den kaufvertragsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere Art. 184 ff. des schweizerischen Obligationenrecht.

> 3 Sortiment der Abfälle

Die REMONDIS Schweiz AG ist berechtigt, alle Sonder- und Gewerbeabfälle (einschliesslich medizinische Abfälle) zu transportieren, unter Berücksichtigung der gültigen Transportvorschriften, insbesondere der VeVa und der Vorgaben nach ADR/SDR (Europäisches Übereinkommen vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse, inkl. Anhang 1 der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse).

Die REMONDIS Schweiz AG ist berechtigt, alle Sonder- und Gewerbeabfälle (einschliesslich medizinische Abfälle) zur Behandlung und Weiterleitung anzunehmen, die in der jeweils gültigen Betriebsbewilligung der kantonalen Behörden aufgeführt sind. Ausgeschlossen sind Sprengstoffe und radioaktive Stoffe.

Die REMONDIS Schweiz AG ist berechtigt, geeignete Behälter für die Sammlung und Zwischenlagerung medizinischer Sonderabfälle zu verkaufen oder zur Verfügung zu stellen.

Beim Produkt BAG MAN (Sammlung gewisser Bau- und Gartenabfälle im Big Bag) dürfen nur die im Online-Angebot auf der entsprechenden Produktseite angegebenen erlaubten Abfälle abgegeben bzw. in den Big Bag gefüllt werden.

> 4 Vertragsschluss beim Kauf von Produkten und bei BAG MAN

Die Produkte und Preise im Online-Angebot gelten als Offerte. Die Offerte für ein Produkt gilt, solange das Produkt im Online-Angebot auffindbar ist und/oder solange der Vorrat reicht. Die Offerte steht jedoch immer unter der den Vertrag auflösenden Bedingung einer Lieferunmöglichkeit oder einer fehlerhaften Preisangabe.

Im persönlichen Kontakt (Brief, E-Mail, Fax) erfolgt der Vertragsschluss für den Kauf von Produkten oder für BAG MAN durch eine Anfrage des Kunden mit Bestätigung der REMONDIS Schweiz AG (per Brief, E-Mail oder Fax) oder durch ein Angebot der REMONDIS Schweiz AG, welches innerhalb von 30 Tagen (per Brief, E-Mail oder Fax) anzunehmen ist.

Im Online-Angebot gibt der Kunde durch Anklicken des „bezahlpflichtigen Bestell-Buttons“ im letzten Schritt einer Bestellung und im Abschluss des Bezahlvorgangs eine verbindliche Bestellung (Annahme der Offerte) ab, wodurch der Kaufvertrag für das Produkt zustande kommt. Unmittelbar nach Absenden der Bestellung erhält der Kunde eine automatisch generierte Bestellbestätigung an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse. Der Erhalt der automatisch generierten Bestellungsbestätigung enthält keine Zusage, dass das Produkt auch tatsächlich geliefert werden kann. Sie zeigt dem Kunden lediglich an, dass die abgegebene Bestellung via OnlineAngebot eingetroffen und somit der Vertrag mit REMONDIS Schweiz AG unter der Bedingung der Liefermöglichkeit und der korrekten Preisangabe zustande gekommen ist.

Erst wenn ein Produkt vom Käufer komplett bezahlt ist, ist das Produkt Eigentum des Käufers. Via Online-Angebot oder persönlichen Kontakt (Brief, E-Mail, Fax) bestellte Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung an REMONDIS Schweiz AG (inkl. Steuern, Kosten und Gebühren) im Eigentum der REMONDIS Schweiz AG. REMONDIS Schweiz AG ist berechtigt, einen entsprechenden Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen. Vor Eigentumsübergang ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung der REMONDIS Schweiz AG nicht zulässig.

> 5 Preise beim Kauf von Produkten

Alle Preise verstehen sich für gewerbliche Kunden als Nettopreise in Schweizer Franken, exklusiv der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wird zusätzlich angezeigt und zum Nettopreis dazugerechnet (sofern nicht ausnahmsweise der Preis inkl. Mehrwertsteuer angegeben wird, z. B. bei Privatkunden). Sämtliche Nebenkosten, wie z. B. für [Verpackung], Versand ab [unseren Niederlassungen in der Schweiz], Versicherungen, Einfuhr-, und andere Bewilligungen, werden zusätzlich zum Nettopreis hinzugerechnet. Ebenso hat der Kunde alle Arten von Steuern, Abgaben, Gebühren, Zöllen und dergleichen zu tragen, die im Zusammenhang mit der Lieferung von Produkten oder Erbringung von Dienstleistungen erhoben werden, oder sie gegen entsprechenden Nachweis der REMONDIS Schweiz AG zurückzuerstatten, falls diese hierfür leistungspflichtig geworden ist. Mehr- oder Sonderleistungen können separat in Rechnung gestellt werden, sofern sie von dem Kunden angefragt wurden.

Im Online-Angebot führt die Aufstellung vor Anklicken des „bezahlpflichtigen Bestell-Buttons“ den Nettopreis, die Mehrwertsteuer sowie sämtliche weiteren Steuern, Gebühren etc. auf.

REMONDIS Schweiz AG behält sich das Recht vor, die Preise der angebotenen Produkte jederzeit zu ändern. Massgebend für das Zustandekommen des Kaufvertrags ist der Preis im persönlichen Angebot bzw. Online-Angebot zum Zeitpunkt der Bestellung. Sofern zwischen Vertragsschluss und vollständiger Leistungserbringung mehr als sechs Monate liegen, ist REMONDIS Schweiz AG berechtigt, einseitig den vereinbarten Preis, um den Betrag anzupassen, um den sich die Transportkosten nachweislich erhöht haben.

Im Online-Angebot erfolgt die Zahlung nach Wahl des Kunden mittels der dort angebotenen Bezahlmöglichkeiten zu den Konditionen der Bezahlanbieter. Die vereinbarte Bezahlart gilt auch für etwaige Nachberechnungen. Bezahlungen sind ausschliesslich in Schweizer Franken möglich. Grundsätzlich bietet REMONDIS Schweiz AG die Zahlarten Vorauskasse, teilweise auf Rechnung für gewerbliche Kunden, TWINT, PayPal und Kreditkarte an. Die Zahlart «auf Rechnung» ist (sofern angeboten) ausschliesslich für Kunden mit Sitz in der Schweiz möglich. Bei der Zahlart «Vorauskasse» erfolgt die Auslieferung der bestellten Produkte nach Eingang der Zahlung des vollständigen Kaufpreises, der Steuern sowie etwaiger Versandkosten, Gebühren etc. bei REMONDIS Schweiz AG. Daher hat die Überweisung des Kaufpreises und der weiteren Kosten unmittelbar nach Zugang der Bestellbestätigung, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen, zu erfolgen. Bei einzelnen Produkten/Dienstleistungen bzw. Geschäftsstellen können die Zahlarten eingeschränkt sein (namentlich ausschliesslich Barzahlung im Recyclinghof Schaffhausen, Bar- und Kreditkartenzahlung beim Empfang von K. Müller AG Wallisellen, sowie ausschliesslich Zahlarten Vorauskasse, TWINT, PayPal und Kreditkarte im BAG MAN Onlineshop).

> 6 Vertragsschluss und Preise Entsorgungsdienstleistungen (ausgenommen BAG MAN)

Für die Entsorgungsleistungen ergeben sich die vom Kunden zu bezahlenden Preise für die Entsorgungsdienstleistung aus dem schriftlichen Angebot der REMONDIS Schweiz AG, basierend auf einem erhaltenen Abfallmuster bzw. Sicherheitsdatenblatt.

Ergeben sich bei der Überprüfung der Abfälle oder/und bei der Anlieferung Abweichungen vom Angebotsmuster bzw. zum Sicherheitsdatenblatt, kann die REMONDIS Schweiz AG entweder die Annahme verweigern oder ein neues Angebot unterbreiten. Verweigert sie die Annahme, hat der Kunde bzw. Abgeber die Abfälle zurückzunehmen. Die entstandenen Transport- und Laborkosten hat auf jeden Fall der Kunde/Abgeber zu übernehmen. Im Falle eines neuen Angebotes kann der Kunde entweder dieses akzeptieren oder die Abfälle zurücknehmen. Die entstandenen Transport- und Laborkosten gehen auch in diesem Falle zulasten des Kunden.

Die Zusatzaufwände setzen sich zusammen aus Transportkostenanteil pro Kilometer nach Rayon und den Ladezeiten pro halbe Stunde (exkl. MwSt., LSVA, Begleitschein, Verwaltungsaufwand und Kosten allfälliger Aufwände wie z.B. Nachtriage, Umkodierung etc.). Eine Transportkosten-Pauschale pro Auftrag kann auf Anfrage festgelegt werden (ASTAG Tarife). Bei Abholungen von reinen VRG pflichtigen Abfallstoffen (PET, E-Schrott SENS/SWICO, Neonröhren, Haushaltsbatterien usw.) sind die Transportkosten inklusive. (Abholtermin bestimmt durch REMONDIS Schweiz AG). Bei Zuladungen von anderen Abfallstoffen (nicht VRG pflichtige Abfallstoffe), fallen die oben genannten Zusatzaufwände an. Bei Lieferungen von Gebinde ohne gleichzeitige Abholung von Abfällen, werden Transportkosten gemäss gültiger Preisliste fällig.

> 7 Anpassungen der Angebote der REMONDIS Schweiz AG

Abbildungen von Produkten in Werbung, Prospekten, Onlineshops und im Kundenportal dienen nur der Illustration und sind unverbindlich. Alle Hinweise auf Masse, Gewichte, Abbildungen, Zeichnungen und Beschriebe sind unter Umständen Veränderungen unterworfen und nur annähernd massgebend, sofern sie von REMONDIS Schweiz AG nicht ausdrücklich als verbindlich bestätigt werden.

Ist die vertraglich vereinbarte Leistung infolge geänderter gesetzlicher Regelungen in der bisher praktizierten Art und Weise nicht mehr zulässig, führt REMONDIS Schweiz AG die Leistung nach Massgabe der geänderten Regelungen durch.

Produkte und Preise, die im Online-Angebot publiziert sind, gelten als Offerte. REMONDIS Schweiz AG behält sich das Recht vor, Inhalte auf der Website und im Online-Angebot bzw. im Kundenportal oder Onlineshop sowie auch auf Prospekten, Flyern etc. zu ändern, zu kürzen, zu entfernen oder zu löschen.

Angebote, Pläne und Zeichnungen bleiben geistiges Eigentum der REMONDIS Schweiz AG. Sie dürfen ohne schriftliche Genehmigung der REMONDIS Schweiz AG weder Dritten zugänglich gemacht, kopiert, noch zur Selbstanfertigung der betreffenden Gegenstände benutzt werden.

> 8 Fälligkeit Zahlungen, Zahlungsverzug

Der Kunde verpflichtet sich, alle Rechnungen der REMONDIS Schweiz AG innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge zu bezahlen. Skontoabzüge werden nicht anerkannt und nachgefordert. Bei Vorauskasse hat die Überweisung des Kaufpreises und der weiteren Kosten unmittelbar nach Zugang der Bestellbestätigung, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen, zu erfolgen.

Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach, werden alle offenen Beträge, welche der Kunde der REMONDIS Schweiz AG unter irgendeinem Titel schuldet, sofort (bei Vorauskasse innert 8 Kalendertagen seit der 1. Mahnung) fällig und die REMONDIS Schweiz AG kann diese sofort einfordern und weitere Lieferungen von Produkten an den Kunden einstellen. REMONDIS Schweiz AG erhebt ab der 2. Mahnung eine Umtriebsentschädigung von CHF 15.00 pro Mahnung. Bei erfolglosen Mahnungen können die Rechnungsbeträge an eine mit dem Inkasso beauftragte Firma (in der Schweiz oder im Ausland) abgetreten werden. Zudem wird zusätzlich ein effektiver Jahreszins von 6% auf dem geschuldeten Rechnungsbetrag ab der 2. Mahnung und pro Mahnung erhoben. Die mit dem Inkasso beauftragte Firma wird die offenen Beträge in eigenem Namen und auf eigene Rechnung geltend machen und kann zusätzliche Bearbeitungsgebühren erheben.

> 9 Reklamationen zur Rechnung

Allfällige Reklamationen sind innerhalb von 8 Tage nach Erhalt der Rechnung anzubringen; ansonsten gilt die Rechnung als vorbehaltslos akzeptiert.

> 10 Allgemeine Pflichten der REMONDIS Schweiz AG

Die REMONDIS Schweiz AG sichert den fach- und sachgerechten Transport sowie die fach- und sachgerechte Entsorgung bzw. Verwertung des Abfallgutes zu und führt diese selbst oder durch eine ihrer Gruppengesellschaften (z.B. K. Müller AG, Wallisellen) durch. Sie sichert die Einhaltung der entsprechenden Gesetze und Verordnungen der Schweiz zu.

Treten innerhalb der Gültigkeitsdauer des Angebotes Erschwernisse auf, die zu einer nicht kalkulierbaren Preiserhöhung führen oder die Entsorgung verunmöglichen, entfällt die Verpflichtung der REMONDIS Schweiz AG, die Abfälle anzunehmen bzw. die Produkte zu liefern, bis ein kalkulierbarer und gesicherter Weg gefunden ist.

Lieferungen von bestellten Produkten erfolgen an die angegebenen Lieferadresse in der Schweiz auf Kosten und Gefahr des Kunden. Mit der Bestellbestätigung wird dem Kunden ein provisorischer Liefertermin mitgeteilt oder es wird mit dem Kunden ein Kontakt bezüglich Liefertermins aufgenommen. Die Liefertermine gelten jedoch nur als ungefähre Angaben und sind nicht verbindlich. Eine Lieferung nach dem angegebenen Lieferdatum gibt dem Kunden kein Recht zum Rücktritt vom Vertrag. Verspätungsschäden aus verspäteter Lieferung ist explizit ausgeschlossen.

REMONDIS Schweiz AG ist berechtigt sich zur Erfüllung eines Vertrages Dritter (andere Gruppengesellschaften oder nicht-verbundene Unternehmen) zu bedienen und diesen auch die notwendigen Informationen, inkl. Kundendaten, weiterzugeben.

> 11 Prüfpflicht, Mängelrüge und Gewährleistung

Der Kunde hat gelieferte Produkte und erbrachte Dienstleistungen sofort auf Richtigkeit, Vollständigkeit und auf offene Schäden zu prüfen. Bei Speditionslieferungen ist ein allfälliger Lieferschaden auf dem Lieferschein zu vermerken. Offene Schäden, falsche und unvollständige Lieferungen sind innert 5 Kalendertagen ab dem Zeitpunkt der Zustellung schriftlich der REMONDIS Schweiz AG zu melden. Ansonsten gilt das gelieferte Produkt als vorbehaltslos akzeptiert.

Ein beanstandetes Produkt darf der Kunde nicht in Betrieb nehmen. Er hat es wie erhalten in der Originalverpackung aufzubewahren und den Instruktionen der REMONDIS Schweiz AG bezüglich Mängel- und Rückgabeprozess zu folgen.

Später entdeckte, versteckte Mängel an Produkten bzw. mangelhafte Leistungserbringung sind unverzüglich schriftlich der REMONDIS Schweiz AG zu melden.

Die Gewährleistung für neue Verkaufsgegenstände und erbrachte Dienstleistungen dauert 24 Monate beginnend mit dem Tag der Zustellung bzw. Leistungserbringung. Occasionen sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Eine Gewährleistung erlischt direkt, sobald der Kunde ohne schriftliche Zustimmung der REMONDIS Schweiz AG Änderungen an dem gelieferten Produkt vornimmt.

Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind normale Abnutzungen, ästhetische Mängel (wie kleine Kratzer oder Farbungleichheiten), entstandene Schäden durch Unfall, Überlastung der Ware, unsachgemässe Bedienung, mangelhafte Wartung und von unbefugten Dritten ausgeführte Reparaturen.

REMONDIS Schweiz AG kann die Gewährleistung, nach freier Wahl der REMONDIS Schweiz AG, auf eine der folgenden Arten erbringen:

  • kostenlose Reparatur (die ursprüngliche Gewährleistungsfrist läuft unverändert weiter),

  • teilweisen oder vollständigen Ersatz (neue Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Zustellung Ersatz),

  • Minderung des Kaufpreises; oder

  • Rücknahme des Produktes gegen Erstattung des ganzen Kaufpreises.

Ersetzte Teile aus einem von der REMONDIS Schweiz AG anerkannten Gewährleistungsfall sind an REMONDIS Schweiz AG zurückzusenden. Die Kosten für den Rückversand trägt die REMONDIS Schweiz AG.

Alle weitergehenden und insbesondere die gesetzlichen Bestimmungen zur Gewährleistung werden ausgeschlossen.

Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der Besteller oder Dritte unsachgemäss Änderungen oder Reparaturen vornehmen oder wenn der Besteller, falls ein Mangel aufgetreten ist, nicht umgehend geeignete Massnahmen zur Schadensminderung trifft oder REMONDIS Schweiz AG nicht umgehend schriftlich Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben.

> 12 Widerrufsrecht von Privatpersonen bei Online-Angebot und Telefonverkäufen

Bei Käufen von Produkten und Dienstleistungen durch Privatpersonen über das Online-Angebot oder am Telefon hat der Kunde, welcher die Produkte für den privaten oder familiären Gebrauch erworben hat, das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Um das Widerrufsrecht auszuüben, hat der Kunde mittels einer eindeutigen Erklärung in durch Text nachweisbarer Form (z. B. ein mit der Post versandter Brief, ein Telefax oder eine E-Mail) REMONDIS Schweiz AG über den Entschluss, den Kaufvertrag zu widerrufen, sowie über seine persönlichen Bestelldaten zu informieren. Die Widerrufsmitteilung ist wie folgt zu adressieren:

REMONDIS Schweiz AG
Widerrufe
Mühlentalstrasse 371
8200 Schaffhausen // Schweiz
F +41 52 6740890
info@remondis.ch

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet (Datum des Poststempels; Versand der E-Mail). REMONDIS Schweiz AG wird die Widerrufsmitteilungen z. T. an andere Gesellschaften zur Abwicklung der Retoure weiterleiten (z. B. an K. Müller AG bei BAG MAN Produkten bzw. Big Bags).

Folgen des Widerrufs
Wenn der Kunde eine Kaufvertrag widerruft und die bereits gelieferten Produkte (z. B. Big Bag beim Produkt BAG MAN) wie angegeben (an REMONDIS Schweiz AG bzw. im Fall des Big Bag an K. Müller AG, Wallisellen) auf eigene Kosten retourniert, werden durch REMONDIS Schweiz AG alle Zahlungen, die REMONDIS Schweiz AG vom Kunden erhalten hat, (abzüglich Miete bei Gebrauch der Produkte, Schadenersatz bei Schädigungen der Produkte und Auslagen-/Verwendungsersatz bei Dienstleistungen), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem sowohl die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags als auch die retournierten Produkte bei REMONDIS Schweiz AG eingegangen sind. Für diese Rückzahlung verwendet REMONDIS Schweiz AG dasselbe Zahlungsmittel, welches der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall hat der Kunde wegen dieser Rückzahlung, dem Widerruf oder der Retournierung Anspruch auf irgendwelche Entgelte, Aufwand- oder Schadenersatz.

Sofern der Kunde verlangt hat, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, hat der Kunde der REMONDIS Schweiz AG hierfür einen angemessenen Betrag zu zahlen, welcher dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, an welchem die Mitteilung bezüglich Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich der betroffenen Dienstleistungen bei REMONDIS Schweiz AG eingetroffen ist, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

> 13 Verursachergerechte Mengenermittlung

Die Mengen von Abfällen, welche in Kilogramm verrechnet werden und Tankwagen im Allgemeinen, werden über amtlich zugelassenen Waagen ermittelt. Massgebend ist hier bei Stückgut die Gewichtserfassung bei der Wareneingangskontrolle.

> 14 Analytik für Abholung von Abfällen (im Zusammenhang mit Stoffflussmanagement)

Die zur Erstellung von Offerten für die Abfallabholung oder Verwertung notwendige Analytik wird durch die REMONDIS Schweiz AG kostenlos ausgeführt. Diese Analysen-Ergebnisse sind Eigentum der REMONDIS Schweiz AG. Weitergehende Analytik (z. B. VOCAnalyse) wird dem Kunden nach geltender Preisliste verrechnet. Wird eine VOC-Analytik gewünscht, muss diese durch den Kunden explizit bei jedem Auftrag schriftlich bestellt werden oder explizit bei jedem Gebinde angemerkt und angeklebt werden. Wird dies nicht gemacht, kann im Nachhinein eine VOC-Analytik nicht mehr garantiert werden.

> 15 Leihgebinde, geliehene Behälter für Sammlung und Zwischenlagerung

Sofern REMONDIS Schweiz AG dem Kunden Leihgebinde (z. B. IBC Tanks, Fässer, C-Boxen, Container, Sharpsafe Boxen, usw.) zur Verfügung stellt, sind diese ausschliesslich für die definierten Abfälle zu verwenden. Werden Leihgebinde beschädigt oder nicht zurückgegeben, werden diese dem Kunden verrechnet. Werden Leihgebinde längere Zeit nicht mehr benötigt, müssen diese unaufgefordert der REMONDIS Schweiz AG zurückgegeben werden. Das Leihgebinde ist Eigentum der REMONDIS Schweiz AG. Bei Standzeiten von > 30 Tagen werden Mietkosten gemäss gültiger Preisliste fällig.

> 16 Haftung REMONDIS Schweiz AG, höhere Gewalt

Die REMONDIS Schweiz AG haftet nur für die von ihr selbst erbrachten Dienstleistungen und für Mängel an der Ware selbst. REMONDIS Schweiz AG haftet in keinem Fall für (i) leichte Fahrlässigkeit, (ii) indirekte und mittelbare Schäden und Folgeschäden und entgangenen Gewinn, (iii) nicht realisierte Einsparungen, (iv) Schäden aus Lieferverzug, (v) Kosten für die Geltendmachung von Schäden (wie interne Administration oder Rechtsberatung) sowie (vi) jegliche Handlungen und Unterlassungen der Hilfspersonen der REMONDIS Schweiz AG, sei dies vertraglich oder ausservertraglich.

Die Pflichten der REMONDIS Schweiz AG aus dem Vertragsverhältnis mit dem Kunden ruhen, solange die Erbringung der geschuldeten Leistung aus Gründen, welche die REMONDIS Schweiz AG nicht zu vertreten hat (zum Beispiel höhere Gewalt oder sonstiger Umstände wie Streik, Aussperrung, Pandemie oder Epidemie, Lieferschwierigkeiten bei Zulieferern, geschlossene Grenzen oder behördliche Verfügungen), wesentlich erschwert oder unmöglich ist. Die REMONDIS Schweiz AG lehnt auch jede Haftung für Schäden aus Gründen, welche die REMONDIS Schweiz AG nicht zu vertreten hat (z. B. höhere Gewalt oder sonstiger Umstände wie Streik, Aussperrung, Pandemie oder Epidemie, Lieferschwierigkeiten bei Zulieferern, geschlossene Grenzen oder behördliche Verfügungen), ab.

> 17 Fristen Abholungen

Grundsätzlich sichert REMONDIS Schweiz AG eine Abholung innert 10 Arbeitstagen zu. Werden REMONDIS Schweiz AG oder ihre externen Leistungserbringer durch höhere Gewalt oder Ereignisse, welche ohne ihr Zutun und Verschulden eingetreten sind, an der Erbringung der Abholung ganz oder teilweise gehindert, verlängert sich die Abholfrist um die Dauer der Einwirkung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Das Gleiche gilt auch für terminfixierte Abholungen. Schadenersatzansprüche des Kunden sind dabei ausgeschlossen. Die für die Leerfahrt entstandenen Kosten hat der Kunde zu übernehmen.

> 18 Allgemeine Pflichten des Kunden

Der Kunde als Abgeber von Abfällen ist dafür verantwortlich, dass sämtliche Vorschriften der VeVA eingehalten werden. Darüber hinaus hat er die REMONDIS Schweiz AG unaufgefordert auf alle möglichen Gefahren im Zusammenhang mit dem Transportgut bzw. den anzunehmenden Sonderabfällen hinzuweisen.

Bei Abholung der Abfälle durch die REMONDIS Schweiz AG oder ein von ihr beauftragtes Unternehmen kann die Beförderung verweigert werden, falls die Gebinde nicht den für den Transport von Sonderabfällen geltenden Bestimmungen und der VeVA genügen. Die für die Leerfahrt entstandenen Kosten hat der Kunde zu übernehmen.

Bei Anlieferung/Abholungen von Sonderabfällen mit fehlenden, falschen oder mangelhaften VeVA-Begleitscheinen oder Gebindebezeichnungen (Art. 7 VeVA) wird ein Preiszuschlag von CHF 50.00 pro angelieferten Artikel erhoben. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die REMONDIS Schweiz AG oder ein anderer Empfänger die Abfälle erst nach positiver Eingangskontrolle entgegennimmt.

Falls Angaben und/oder Muster des Kunden und Lieferung nicht übereinstimmen, ist die REMONDIS Schweiz AG berechtigt, die Lieferung gegen Verrechnung des Betriebs- und Laboraufwandes sowie der Transportkosten an den Kunden zu retournieren.

> 19 Haftung des Kunden

Der Kunde haftet gegenüber der REMONDIS Schweiz AG für die Richtigkeit der von ihm gemachten Angaben sowie für unmittelbare und mittelbare Schäden, die dadurch entstehen, dass er seine vertraglichen Obliegenheiten verletzt. Der Kunde stellt die REMONDIS Schweiz AG diesbezüglich von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.

Der Kunde haftet der REMONDIS Schweiz AG für sämtliche Schäden, die ihr durch die Nichtbeachtung von Ausschlussregeln bzw. durch Abgabe von im konkreten Fall nicht zugelassenem Abfall (bspw. Abfall, welcher bei BAG MAN nicht auf der Liste der erlaubten Abfälle steht), durch Falschdeklarationen oder durch schadhafte bzw. beschädigte Gebinde und Behälter erwachsen. Kann der Kunde keine Stoffangaben über die abzuliefernde Ware machen, haftet er in jedem Falle bis der Empfänger die Überprüfung der gelieferten Stoffe vorgenommen hat, somit während des Transportes bis zur abgeschlossenen Überprüfung. Für so entstandene Schäden bei Dritten steht der REMONDIS Schweiz AG ein Regressrecht gegenüber dem Kunden zu.

Der Kunde haftet auch vollumfänglich, falls er Gebinde, Produkte oder Dienstleistungen (z. B. BAG MAN) für Dritte erwirbt bzw. beauftragt, welche diese dann in Anspruch nehmen, für das Verhalten, die Handlungen und Unterlassungen dieser Dritten, wie wenn es sein eigenen wären.

> 20 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Für sämtliche Streitigkeiten aus dem Verhältnis zwischen dem Kunden und der REMONDIS Schweiz AG ist Schweizer Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Schaffhausen, Schweiz.

> 21 Schlussbestimmungen

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder undurchführbare Bestimmungen unverzüglich durch wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen. Gleiches gilt für den Fall einer Vertragslücke.

Für die Bearbeitung von Personendaten durch die REMONDIS Schweiz AG gilt die separate Datenschutzerklärung, welche auf der Webseite der REMONDIS Schweiz AG aufgeschaltet ist.

REMONDIS Schweiz AG behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen an diesen AGB durchzuführen. Massgebend ist jeweils die im Zeitpunkt der Bestellung geltende Version dieser AGB, welche für diese Bestellung nicht einseitig abgeändert werden können.